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Was die Werte auf dem Brillenrezept bedeuten

Euer Kind braucht eine Brille und ihr fragt euch, wie die Werte auf dem augenärztlichen Rezept zu verstehen sind? Hier findet ihr Antworten.

Die Autorin

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Brillenrezept entschlüsseln: Auf dem Rezept steht der Sehfehler eures Kindes in Dioptrien (dpt). Die wichtigsten Begriflichkeiten sind: Sphäre (Kurz- oder Weitsichtigkeit), Cylinder (Hornhautverkrümmung) und Achse (Orientierung der Hornhautverkrümmung). Ein „+“-Zeichen bedeutet Weitsichtigkeit, ein „-“ Kurzsichtigkeit.
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Standard-Brillengläser, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Zusätzliche Extras wie Entspiegelung oder gehärtete Gläser sind nützlich, aber kostenpflichtig.

Einleitung

“Mein Kind braucht eine Brille.” Definitiv kein Satz mehr, der einen als Elternteil heute in Angst und Schrecken versetzt, weil man die
Brille direkt mit Hänseleien in Verbindung bringt. Zum Glück haben sich dahingehend die Ansichten in eine positive Richtung gewendet. Wo man früher des Öfteren Begegnungen mit Wörtern wie Brillenschlange, Nasenfahrrad oder Spekuliereisen machen musste, hat es heutzutage etwas Cooles, eine Brille auf der Nase zu tragen. Und das in jedem Alter!

Also sollten wir das auch zu unserem Vorteil machen und die Kinder ermutigen. Mit Hilfe ganz wunderbarer Ideen der Fassungshersteller, die den Brillen eine besondere Note verleihen, sind wir noch für jedes Kind fündig geworden. Peppige Farben, besondere Details und/oder auch das Aufgreifen bekannter Kinderfilme und -serien machen die Brille auch unter Freunden inzwischen zu einem Hingucker. Ein ganz wichtiger und nicht zu unterschätzender Punkt, nachdem Größe und Form der Brille zum Gesicht passen: Lasst euer Kind selbst entscheiden! Nur so wird die neue Brille später mit Freude getragen.

Mit einer leicht verständlichen Erläuterung zum Aufbau eines Brillenrezeptes, der einzelnen Begriffe und der Bedeutung der ermittelten Zahlenwerte, wird der Gang zum Augenoptiker für euch ab sofort keine Herausforderung mehr sein! Nach dem Lesen dieses Artikels und den daraus gewonnenen Erkenntnissen könnt ihr euch sogar zurücklehnen und darauf vertrauen, dass eure Kinder schon ganz genau wissen, was sie wollen 🙂

Ist für die Brillenfassung nun eine Entscheidung gefallen, steht als nächster Programmpunkt die Wahl der passenden Brillengläser an. Doch hierfür ist es erst einmal wichtig, das Brillenrezept zu
“verstehen”.

Wie sieht eine Brillenverordnung aus?

Gesetzlich oder privat versichert?

Die Brillenverordnung gesetzlich versicherter Personen (grün)
Die Brillenverordnung privat versicherter Personen (rosa oder weiß)

Optisch unterscheiden sich die Brillenverordnungen gesetzlich und privat versicherter Personen lediglich durch kleine Details. Um die Einheitlichkeit der abgegebenen Verordnungen zu gewährleisten, werden standardisierte Abkürzungen verwendet. So sind alle für den Augenarzt, den Augenoptiker und die Krankenkasse relevanten Daten und Zahlen auf der Verordnung wiederzufinden. Alle grünen Rezepte gesetzlich Versicherter verbleiben bei der Brillenbestellung beim Augenoptiker und werden von dort aus direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; die Privatrezepte hingegen werden spätestens bei der Brillenabgabe, zusammen mit der Rechnung der neuen Brille, wieder ausgehändigt und von den Eltern selbstständig bei der Krankenkasse eingereicht.

Beihilfeberechtigung

Seid ihr privat krankenversichert und euer Kind ist zusätzlich beihilfeberechtigt, gebt ihr dies am Besten direkt bei der Brillenbestellung mit an, sodass der Augenoptiker zusätzlich eine detaillierte Beihilfeaufschlüsselung erstellen kann. So ist für die Abholung der neuen Brille dann alles bestens vorbereitet.

Gliederung des Brillenrezeptes

Gegliedert ist die Brillenverordnung in zwei Bereiche. Im oberen Bereich findet ihr neben den persönlichen Daten eures Kindes auf dem grünen Rezept zusätzlich noch einige Informationen/Abfragen zum Grund der Neuausstellung. Im unteren Bereich ist die beim Sehtest ermittelte Sehstärke wiederzufinden. Die Werte werden in einer kleinen Tabelle dargestellt, die mit ihren Abkürzungen für einige Fragezeichen sorgen kann. Die Bedeutung des ein oder anderen Buchstabens lässt sich noch recht einfach erschließen und auch von einigen Begriffen wurde möglicherweise schon einmal gehört. Aber was genau bedeuten diese Abkürzungen wirklich?

Die Abkürzungen auf dem Brillenrezept

„R“ für rechts und „L“ für links leuchtet noch ein. Auch das „F“ für Ferne und das „N“ für Nähe. Aber wie geht es weiter?

Sphäre

Dieser Wert beschreibt die Fehlsichtigkeit und wird in Dioptrien (dpt) angegeben. Die Abstufung erfolgt in 0,25 dpt-Schritten.
Ebenso geht hieraus hervor, mit welchem Brillenglas korrigiert wird. Das jeweilige Vorzeichen gibt an, ob es sich um eine Kurzsichtigkeit (-) oder Weitsichtigkeit (+) handelt. Sollte kein Vorzeichen angegeben sein, ist dies gleichzusetzen mit einem +. In der Fachsprache wird die Kurzsichtigkeit als Myopie und die Weitsichtigkeit als Hyperopie bezeichnet.

Cylinderstärke

Ist dieses Feld ausgefüllt, weist es auf eine Hornhautverkrümmung hin.
Hierbei verursacht einfallendes Licht auf eine, in diesem Fall ungleichmäßig geformte Hornhaut, eine verzerrte Abbildung auf der Netzhaut. Ein spezieller Schliff des Brillenglases ermöglicht eurem Kind mit dem Tragen der individuell angefertigten Brille wieder ein scharfes Sehen. Auch hier finden wir die Angabe der jeweiligen Stärke in 0,25 dpt-Schritten vor. In der Fachsprache findet ihr hierfür den Begriff Astigmatismus oder auch die Bezeichnung Stabsichtigkeit. Rechtes und linkes Auge werden separat betrachtet und können mit unterschiedlichen Stärken korrigiert werden. Der Wert des Cylinders führt mitunter zur Verwirrung, da es keine feste Regelung für die Angabe des Vorzeichens (Plus oder Minus) gibt. So kann das Vorzeichen auf der Verordnung und der Rechnung unterschiedlich sein und trotzdem das Gleiche bedeuten. Aber keine Sorge, hier weiß euer Augenoptiker bestens Bescheid 😉 Fragt einfach beim nächsten Termin nach.

Achse

Hier findet ihr nur dann eine Eintragung, wenn auch ein Wert zur Korrektur der Hornhautverkrümmung (zyl./ cyl.) angegeben ist. Dieser Wertebereich befindet sich zwischen 0° und 180° und gibt in 1 Grad-Schritten die Richtung an, in welcher die Hornhautverkrümmung korrigiert werden soll. Genau wie die Sphäre-und Cylinderkorrektur sind die Augen rechts und links getrennt zu betrachten und können daher voneinander abweichen. Auch die Achse ist Teil der bei der Cylinderkorrektur genannten Tücke und kann auf der Rechnung oder dem Brillenpass, abhängig von der Cylinder Schreibweise, vom Wert der Verordnung um 90° abweichen.

Hornhautscheitelabstand                 

So wird der Abstand zwischen Auge und Brillenglas bezeichnet. Dieser Wert ist, gerade bei der Ermittlung höherer Sehstärken, von großer Wichtigkeit, da er einen direkten Einfluss auf die Sehstärke hat. Daher sollte er auch später bei der ausgewählten Brillenfassung gemessen und die Stärken ggf. angepasst werden.

Pupillendistanz

Dieser Wert gibt den Abstand von der rechten zur linken Pupillenmitte an und ist als Gesamtwert zu verstehen. Auf dem Brillenpass wird die Pupillendistanz allerdings zumeist einzeln für das rechte und linke Auge aufgeführt. Die Messung erfolgt dann von der jeweiligen Pupillenmitte zur Mitte des Nasenrückens. Der Messwert erhält die Einheit Millimeter (mm).

Dioptrien                                                       

Die als Dioptrien bezeichnete Maßeinheit beschreibt die Brechkraft eines Brillenglases oder einer Kontaktlinse.

Addition                                                 

Anders als bei Erwachsenen, bei denen ein Eintrag an dieser Stelle auf eine Altersweitsichtigkeit hinweist, kommen bei Kindern die hier verordneten Stärken beispielsweise zur Korrektur spezieller Formen des Schielens oder zur Leseunterstützung zum Einsatz.

Prisma

Prismatische Brillengläser werden unter
anderem verwendet, um die Augenstellung bei Schielen und/ oder Doppelbildern zu korrigieren. Diese speziellen Brillengläser weisen unterschiedliche Dickenverteilungen auf und machen es möglich, dass sich beide Augen wieder auf das zu betrachtende Objekt ausrichten können. So ist es möglich, eine Vielzahl von Beschwerden zu verringern oder gar zu beseitigen. Hier wird die prismatische Wirkung des Brillenglases in der Einheit Prismendioptrie angegeben.

Basis

Die Basis gibt die „Richtung“ des Prismas an. Diese kann sowohl in Achslagen zwischen 0 und 360 mit der Einheit Grad ausgewiesen werden, als auch lediglich mit der Bezeichnung „innen“, „außen“, „oben“ oder „ unten“. Durch die Angabe weiß der Augenoptiker, in welcher Richtung die dickeren Stellen des Glases in die Brillenfassung eingearbeitet werden müssen.

Welche Voraussetzungen gibt es für gesetzlich Versicherte?

Beim Kauf einer neuen Kinder-/ Jugendbrille werden Eltern durch ihre Krankenkassen unterstützt. Für Deutschland sieht diese Regelung wie folgt aus.

Bei Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt:

Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Übernahme sind klar geregelt. Grundvoraussetzung dabei ist, dass der gewählte Augenoptikbetrieb Vertragspartner der für euch zuständigen Krankenkasse ist.
Dann wird der jeweilige Zuschuss direkt vom Gesamtbetrag abgezogen und der Augenoptiker kümmert sich um die Abrechnung mit der Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten läuft somit im Hintergrund ab und stellt für euch keinen zusätzlichen Aufwand dar.

  • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine Sehhilfe.
  • Zur Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung ist eine Brillenverordnung des Augenarztes notwendig.
  • Dem Versicherten stehen Brillengläser ohne zusätzlich zu erbringenden Eigenanteil zu. Diese Brillengläser werden dann ohne jegliche Oberflächenveredelung wie einer Entspiegelung oder Hartschicht geliefert.
  • Soll dem Kind eine höherwertige Versorgung (wie z.B. ein dünneres Glasmaterial, Entspiegelung, Hartschicht, usw.) ermöglicht werden, sind die Mehrkosten selbst zu übernehmen.
  • Es gelten festgelegte und verbindliche Festbeträge für die Kostenübernahme der Brillengläser durch die Krankenkasse. Grundsätzlich wird jede verordnete Sehstärke von der Krankenkasse bezuschusst; in welcher Höhe ist allerdings abhängig von der gemessenen Sehstärke, sowie davon, ob und in welcher Höhe eine Hornhautverkrümmung vorliegt. Auch
    möglicherweise speziell verordnete Brillengläser spielen eine Rolle.
  • Drei Monate nach Ausstellung der letzten Brillenverordnung besteht bei Verlust oder Bruch der Brille wieder die Möglichkeit einer erneuten Brillenverordnung und anschließender
    Übernahme der Kosten für neue Brillengläser durch die Krankenkasse (unter Einhaltung der verbindlichen Festbeträge). Wichtig ist in diesem Fall auch, dass die ausgestellte Verordnung
    als „Folgeversorgung“ gekennzeichnet ist.
  • Nach Vollendung des 14. Lebensjahres muss sich die Sehstärke um mehr als 0,5 dpt verändert haben, um einen erneuten Anspruch zu erhalten. Jedoch von der Sehschärfenänderung unabhängig ist der Anspruch für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung bei defekter Sehhilfe.

Wie sieht es bei der privaten Versicherung aus?

Die private Krankenkasse (PKV) übernimmt ebenso Kosten für die Sehhilfe von Kindern und Jugendlichen. In welcher Höhe ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Ihr findet diese Informationen in euren Versicherungsunterlagen. Zusätzlich sind Brillen und Kontaktlinsen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müsst ihr bei der PKV zunächst in Vorkasse gehen und die Kosten für die Brille begleichen. Anschließend kann die Rechnung per Post oder App an die Krankenkasse gesendet werden, woraufhin diese die vertraglich vereinbarten Kosten
zurückerstatten.

Was zwar im Kindesalter häufig mit Mühe und Kosten verbunden ist, werden eure Kinder euch später danken! So sind Einschränkungen in der Berufswahl aufgrund nicht erkannter Sehfehler im Kindesalter dank eurer Hilfe gar nicht erst von Belangen.

Wir danken dem Augenarzt Dr. med. Christoph Wirtz und seinem Team für die inhaltliche Unterstützung an diesem Artikel!

FAQs

(Zu ausgestellten Brillenverordnungen gesetzlich Versicherter)

Die Hilfsmittel-Richtlinie schreibt vor, dass die ausgestellte Brillenverordnung ihre Gültigkeit nach 28 Kalendertagen verliert, sollte das verordnete Hilfsmittel bis dahin nicht in Anspruch genommen worden sein. In diesem Fall ist beim Augenarzt eine erneute Ausstellung der Brillenverordnung mit aktuellem Datum anzufragen. Bitte bedenkt die Notwendigkeit der immer aktuell angepassten Sehhilfe für einen optimalen Sehkomfort! Geht ihr zügig mit dem neuen Rezept zum Augenoptiker, könnt ihr euch den erneuten Gang zum Augenarzt ersparen.

Ja. Die Höhe der Übernahme ist festgelegt und abhängig von der Fehlsichtigkeit (Höhe der Sehstärken), der Art der gewählten Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) sowie deren Ausführung (z.B. Einstärken- oder Mehrstärkengläser, Veredelung, Material, …). Die genaue Höhe der Kostenübernahme ist somit individuell und wird euch bei der Brillenbestellung durch den Augenoptiker mitgeteilt.

Ja. Sind bestimmte Indikationen zum Tragen von Kontaktlinsen gemäß der Hilfsmittel-Richtlinie erfüllt, werden durch die Krankenkasse “Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe” erstattet. Dies kann zum Beispiel bei höheren Sehstärken oder unterschiedlichen Stärken des rechten und linken Auges der Fall sein. Fragt hierzu bei eurem Augenarzt oder Augenoptiker nach.

Nein, diese Kosten fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kosten der Brillenfassung umfassen nicht die Leistungen der Krankenkassen und sind in jedem Fall selbst zu zahlen.

Nein, bei der Brillenversorgung bleiben die festgelegten Beträge jeweils gleich. Lediglich das gesetzte Kreuz/ die Markierung, um welche der beiden Versorgungen es sich handelt, muss durch die Augenarztpraxis richtig gesetzt werden, um das Rezept ordnungsgemäß abrechnen zu können.

Ja. Für den Schulsport kann eine Sportbrille mit Kunststoffgläsern verordnet werden. Allerdings ist zu beachten, dass weder eine Ersatzbrille noch eine Brille für den Schulsport direkt zeitgleich zur Verordnung einer Sehhilfe verordnet werden können. Auch die Verordnung einer Sonnenbrille ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei speziellen Augenerkrankungen (z.B. Albinismus) würde eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und somit die Voraussetzung für eine Brillenverordnung mit einem passenden Lichtschutz oder speziellen Filtergläsern erfüllt sein.

Ja. Prismen sind im Leistungskatalog der Krankenkassen mit einer gesonderten Position versehen und werden, auch hier abhängig von der Höhe der Prismenkorrektur, als Abzug vom Gesamtbetrag berücksichtigt.

Das liegt im eigenen Ermessen. Die Grundversorgung durch die Krankenkasse gewährleistet die richtige Sehstärkenkorrektur, womit schon einmal der wichtigste Teil abgedeckt ist. Eine Entspiegelung sorgt allerdings nicht nur bei uns Erwachsenen für ein klareres Sehen durch eine erhöhte Lichtdurchlässigkeit. Auch oder sogar gerade die Kinder profitieren davon,
indem sie für eine natürliche Wahrnehmung sorgt und damit unter anderem beim Erlernen neuer Fertigkeiten eine große Unterstützung bietet. Ebenso sind die Brillen bei Kindern oft höheren Strapazen ausgesetzt, weshalb eine schützende Oberflächenhärtung die Haltbarkeit der Brillengläser verlängern kann.

Nein, Kinder und Jugendliche sind von der Rezeptgebühr ausgenommen.

In diesem Fall werden auch die Kosten für die Korrektur des anderen Auges übernommen.

Ja, dazu findet man auf der Brillenverordnung den Zusatz „Kunststoffgläser wegen Schulsport“ o.ä. im Bemerkungsfeld. So wird das Verletzungsrisiko minimiert, für mehr Leichtigkeit der Brille gesorgt und die Bruchsicherheit erhöht.

Leider nein. Bei einer Folgeversorgung ist die Neubestimmung der benötigten Brillenkorrektionsstärken Voraussetzung. Ein Anspruch auf eine neue Verordnung liegt nur dann vor, wenn sich bei der erneuten Messung eine Änderung um mindestens 0,5 dpt ergeben hat.

  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der
    vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
  • Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) – Fortschreibung der Produktgruppe 25 “Sehhilfen” des Hilfsmittelverzeichnisses nach §139 SGB V
  • http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html
  • https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/
  • ZVA-Leitfaden Krankenkassenabrechnung, Vertragspreise/ Festbeträge und Versorgungsverträge. Stand: 1. September 2024